03.11.2023

Geplantes Wohnbaugebiet "Hohrain-Gländ I"

Baugebiet Hohrain-Gländ I
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Baugebiet Hohrain-Gländ I

Informationen zu den laufenden Planungen für das Wohngebiet „Hohrain-Gländ I“

Grober Zeitplan

In der Gemeinderatsitzung am 11. Mai 2023 wurde besprochen:

  1. Bis Herbst 2023:

Weiterführung der ökologischen Untersuchungen, Erarbeitung des Ausgleichsmaßnahmenkonzepts

  1. Ende 2023 / Anfang 2024:

Abwägung im Gemeinderat über die in der frühzeitigen Beteiligung von Privatpersonen und von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplanentwurf einschließlich Ausgleichsmaßnahmenkonzept, Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs.

  1. Anschließend öffentliche Auslegung im Rathaus und im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
  2. Frühjahr 2024:

Abwägung über die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingehendenden Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

  1. Herbst 2024

Abschluss der Baulandumlegung

  1. Danach kann die Ausschreibung von Bauarbeiten erfolgen.

In der Sitzung des Gemeinderats am 21. September 2023 wurden weitere Mittel freigegeben, um die Weiterführung der Planung bis zu deren Übergang auf den Erschließungsträger weiter vorzufinanzieren. Am 16.11.2023 ist der Vertrag der Gemeinde mit dem Erschließungsträger nochmals im Gemeinderat zur Beratung vorgesehen – aufgrund von textlichen Anpassungen insbesondere bezüglich der Abwicklung der Beiträge. Diese Anpassungen stellen für die Grundstückseigentümer und die Gemeinde finanziell keine Veränderung dar, sondern lediglich „bürokratischer Art“.

Das Thema Energieversorgung sowie tiefbauplanerische Aspekte werden in den nächsten Sitzungen im Gemeinderat ebenfalls beraten werden.

Zur Findung der Straßennamen wurden die Einwohner Plüderhausens zur Beteiligung aufgerufen. Annähernd 300 Benennungsvorschläge wurden eingereicht, die mittlerweile den Fraktionen im Gemeinderat zur Befassung vorliegen. In einer der nächsten Sitzungen ist die Beratung und Beschlussfassung zur Benennung der Straßen vorgesehen.

Sobald die Planung so weit fortgeschritten ist, ist vorgesehen, Themen der Umweltplanung und der Erschließungsplanung im Vorfeld des oben unter b) erwähnten bauleitplanerischen Verfahrensschrittes jeweils im Gemeinderat zu beraten.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Über eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Gemeinderat im Rahmen seiner Beratungen abwägen. Über das Abwägungsergebnis werden die Verfasser der Stellungnahmen informiert und erhalten Nachricht, ob und gegebenenfalls wie diese in die weiterentwickelte Planung, die dann öffentlich ausgelegt werden wird, eingeflossen ist. Im Zuge der öffentlichen Auslegung besteht erneut Gelegenheit zur dann weiterentwickelten Planung Stellung zu nehmen. Auch über diese Stellungnahmen wägt der Gemeinderat wieder ab. Die Abfolge dieser Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren ist durch das Baugesetzbuch vorgegeben, weshalb sich die Gemeinde hieran zu halten hat.

Planungsschritte bezüglich der Gebäudehöhen

Die in den bisherigen Planungen enthaltenen Höhenangaben stellen lediglich einen Zwischenbearbeitungsstand dar. Die genaueren Gebäudehöhen und Dachneigungen werden im Rahmen der noch bevorstehenden Schritte des Bebauungsplanverfahrens zusammen mit dem Gemeinderat weiterentwickelt:

  1. Planerisch muss zunächst die Straßenplanung in die nächste Bearbeitungsstufe gehen, wobei der Ableitung von Starkregen besondere Beachtung gilt.
  2. Nach der weiteren Ausarbeitung der Straßenhöhen werden die Entwässerungssysteme planerisch nachgezogen. Diese haben möglicherweise dann nochmals Einfluss auf die Straßenhöhen.
  3. Auf der Grundlage von a) und b) werden dann von den Städteplanern die Bezugshöhen beziehungsweise Erdgeschossfußbodenhöhen für die Gebäude weitergeplant.
  4. Erst wenn die Erdgeschossfußbodenhöhen planerisch weiterbearbeitet sein werden, erreichen wir bzgl. der Gebäudehöhen die nächste Genauigkeitsstufe.

Oberflächenentwässerung, Erschließungsbeiträge für bereits bestehende Wohngrundstücke

Derzeit fließt das Wasser von den landwirtschaftlichen Flächen und den Feldwegen unkontrolliert ab. Im Zuge der Erschließungsplanung wird der Regenabfluss durch ein mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertrautes Ingenieurbüro betrachtet. Eine Erschließung des geplanten Gebietes bringt folgende Verbesserungen mit sich:

  1. Die Goldackerstraße würde, einschließlich einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung, erstmals planmäßig hergestellt. Über die Höhe anfallender Erschließungsbeiträge ist eine Aussage derzeit leider noch nicht möglich. Hier ist die Abrechnung der Gesamtmaßnahme abzuwarten. Nach heutigem Wissensstand wird nicht vor Herbst 2026 mit Beitragsbescheiden zu rechnen sein. Wahrscheinlicher ist sogar, dass diese erst im Laufe des Jahres 2027 oder noch später erstellt werden können. Dies gilt entsprechend auch für den Hölderlinweg.
  2. Für die Entwässerung der Neubaugebietes ist ein Trennsystem vorgesehen: Nur die häuslichen Abwässer sind zur Ableitung über das bestehende Kanalisationsortsnetz in Richtung Verbandsklärwerk vorgesehen. Beim häuslichen Abwasser handelt es sich um witterungsunabhängige Mengen, die verglichen mit den Wassermengen, die bei Regenfällen abfließen, äußerst gering sind.
  3. Das saubere Regenwasser von Dächern, Straßen und Grundstücksflächen soll in einer Regenwasserkanalisation gesondert erfasst und in Richtung Bärenbach geleitet werden. Fallen größere Regenmengen an, als der Bärenbach direkt ordnungsgemäß aufnehmen kann, werden diese in einem Rückhaltebecken gepuffert und verzögert dem Bärenbach zugeleitet. Dadurch wird Oberflächenwasser, das derzeit zur vorhandenen Ortsrandbebauung hinfließt, ins Bärenbachtal umgeleitet und entlastet dadurch zukünftig die Situation am Ortsrand grundlegend.
  4. Würden die Regenfälle so stark und anhaltend, dass diese neue nach aktuellen Anforderungen zu dimensionierende Regenwasserkanalisation überlastet werden würde, bildet das Straßen- und Wegenetz eine Struktur, die so ausgerichtet werden wird, dass ein möglichst unschädlicher Abfluss erreicht wird; diese Betrachtung ist Teil der Erschließungsplanung, die beim derzeitigen Planungsstand noch nicht abgeschlossen ist. Ein Managementplan zum Starkregenrisiko wird Bestandteil des Planwerks sein.

Rückfragen und Informationen

Beim Bauamt stehen Ihnen Herr Kern, Tel. 07181-8009-1300 und Herr Höfer, Tel. 07181-8009-1302 gerne für Fragen zur Verfügung.