19.07.2022

Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr Hinweise
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Waldbrandgefahr Hinweise

Für den Rems-Murr-Kreis gilt seit 13.07.2022 die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4. Das bedeutet, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Wald die Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes hoch ist.

Die Gemeinde Plüderhausen erteilt deshalb auf Empfehlung des Kreisbrandmeisters in Abstimmung mit dem Amt für Forstwirtschaft bis auf Weiteres ein Verbot, auf dem öffentlichen Grillplatz Kelterberg Feuer zu machen.

Bitte beachten Sie - losgelöst von dem Vorgenannten - grundsätzlich Folgendes von Anfang März bis Oktober:

  • Rauchverbot einhalten: Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
  • Kein Feuer im und am Wald entzünden (auch kein Grillfeuer!), nur an ausgewiesenen Grillplätzen. Sperrungen sind zu beachten!
  • Keine Zigaretten aus dem Auto werfen.
  • Fahrzeuge keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken: Von heiß gelaufenen Katalysatoren geht Gefahr sonst aus. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  • Müll vermeiden: Jede weggeworfene Glasflasche, Folie, Feuerzeug oder Dose mit chemischen Abfällen kann zu einem Brandherd werden.
  • Waldbrände unverzüglich der Rettungsleitstelle unter 112 melden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes.