Bodenrichtwerte und -karte

Die Bodenrichtwerte sind die ermittelten Durchschnittswerte des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken auf Basis der abgewickelten Verkaufsfälle. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert sind aufgrund wertbeeinflussender Merkmale und Umstände des einzelnen Grundstücks (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der vorhandenen und möglichen baulichen Nutzung, Bebauung, Grundstücksbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt) möglich.

Die Große Kreisstadt Schorndorf und die Gemeinden Remshalden, Urbach, Winterbach und Plüderhausen arbeiten seit 1. Januar 2019 bezüglich der Aufgaben des Gutachterausschusses und der Grundstücksbewertung interkommunal zusammen. Zu diesem Zweck wurde bei der Stadt Schorndorf der „Gutachterausschuss Mittleres Remstal“ eingerichtet.