Förderrichtlinien der Hilde-und-Hermann-Walter-Stiftung Plüderhausen

Der Vorstand der Hilde-und-Hermann-Walter-Stiftung hat in seiner Sitzung am 19. September 2023 folgende Förderrichtlinien beschlossen:

1. Fördergrundsätze

Zweck der Hilde-und-Hermann-Walter-Stiftung (HHWS) ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen in den in § 2 der Satzung aufgeführten Bereichen. Hierdurch soll es Dritten ermöglicht werden eigene Projektideen zu verwirklichen, aber auch, als operativ tätige Stiftung eigene Ziele mit Eigeninitiativen zu verfolgen.

Grundsätzlich sollen die Zuwendungen Hilfen zur Selbsthilfe sein und bürgerschaftliches Engagement anregen.

2. Förderkriterien

2.1 Der Projektträger soll einen finanziellen Eigenanteil leisten. Eine Vollfinanzierung von Projekten Dritter ist grundsätzlich nicht möglich. Der Eigenanteil des Projektträgers ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen.

2.2 Eine Förderung soll nur dann erfolgen, wenn die Möglichkeiten zur Finanzierung des Projekts durch andere öffentliche oder private Mittel ausgeschöpft sind (Nachrangigkeit).

2.3 Gefördert werden Einzelprojekte. Der Projektzeitraum ist im Projektantrag anzugeben. Eine Dauerförderung von Projekten ist nicht vorgesehen. Ausnahmen hiervon sind möglich als Anschubfinanzierung oder zur Überbrückung finanzieller Engpässe, die nicht vom Projektträger zu vertreten sind.

2.4 Weitere Kriterien zur Beurteilung eines Antrags

  • hat das Projekt einen innovativen Ansatz (Innovationscharakter)
  • kann das Projekt andere animieren (Vorbild- und Modellcharakter)
  • ist das Projekt nachhaltig im Sinne einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung (Nachhaltigkeitscharakter)
  • wirkt das Projekt bereichsübergreifend (Vernetzungscharakter)
  • ist Projekt kreativ (Kreativitätscharakter)
  • entfaltet das Projekt die gewünschte Wirkung (Wirkungskontrolle)

3. Fördervoraussetzungen

3.1 Das Projekt entspricht den in § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung aufgelisteten Stiftungszwecken.

3.2 Mit dem Projekt darf grundsätzlich vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

4. Zuschussbeantragung

Zuschüsse müssen schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss eine Projektbeschreibung und einen Finanzierungsplan enthalten.

Wird die Förderung bewilligt, so erhalten die Projektverantwortlichen einen schriftlichen Förderbescheid. Dabei sind i. d. R. folgende Bedingungen und Auflagen enthalten

  • Vorlage kurzer Projektbericht
  • Abrechnung nach Durchführung des Projekts
  • Verpflichtung Fotos von dem Projekt für den Internetauftritt der Hilde-undHermann-Walter-Stiftung zur Verfügung zu stellen
  • Einverständnis zur Veröffentlichung der Förderung und Verwendung für werbende Zwecke der Hilde-und-Hermann-Walter-Stiftung

Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die Förderentscheidung weitere Bedingungen und Auflagen enthalten.

5. Inkrafttreten

Diese Richtlinien gelten ab 01.01.2024.